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AUGUST 2004
Neue Toplevel-Domain .eu - jetzt Registrierung vorbereiten.
Bereits vor einigen Jahren hat die Europäische Kommission die Einführung von ".eu" (dotEU) als neue Top Level Domain für Europa beschlossen. Europäische Unternehmen, Organisationen, aber auch Privatleute sollen zukünftig unter "www.name.eu" im Internet präsent sein können. Da die Mühlen der europäischen Bürokratie offensichtlich besonders langwierig mahlen, dauerten die nötigen gesetzgeberischen und organisatorischen Vorarbeiten mehrere Jahre. Nun aber zeichnet sich ab, dass im Frühjahr kommenden Jahres die ersten .eu-Domains konnektiert werden können. Obschon es im Moment noch nicht möglich ist, .eu-Domains verbindlich zu reservieren bieten einige Internetprovider schon zweifelhafte Vorab-Reservierungen an. Trotzdem wird es aufgrund der speziellen Regularien des Vergabeverfahrens nun für alle Unternehmen, die sich auf jeden Fall mit ihrem Firmen- oder Markennamen unter einer .eu-Domain präsentieren möchten, nunmehr höchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen und gegebenenfalls, die nötigen Vorarbeiten einzuleiten.

Sunrise-Period schützt Interessen von Markeninhabern
Die Vergabe der EU-Domains erfolgt wie auch bei anderen Domains üblich nach dem Prioritätsprinzip und erst wenn die Registrare von der EURid, das ist die Organisation, die von der EU mit der Verwaltung der .eu-Domains beauftragt wurde, zertifiziert wurden, können verbindliche Anträge auf Domainreservierung eingereicht werden.

Als Besonderheit des Registrierungsverfahrens für .eu-Domains sieht die einschlägige EU-Richtlinie aber eine sogenannte "Sunrise-Period" vor. Während dieser ersten, zwei Monate dauernden Registrierungs-Phase haben die Inhaber von geschützten nationalen Marken und von Gemeinschaftsmarken (oder deren berechtigte Lizenznehmer) die Möglichkeit sich noch vor allen anderen ihre Marke als Domainname registrieren zu lassen. In einer dann anschließenden ebenfalls zwei Monate dauernden zweiten Sunrise-Phase können dann die Inhaber anderer in den Vergaberegeln aufgeführten Schutzrechte (dazu zählen z.B. Namens-, Firmen- oder Ursprungsbezeichnungen oder Markenschutz) die Chance sich diese exklusiv als .eu-Domainname schützen zu lassen. In beiden Phasen der Sunrise-Period gilt: Sofern mehrere gleichnamige Schutzrechtsinhaber die Regisrierung einer .eu.Domain beantragen, kommt derjenige zum Zug, der den Antrag auf Registrierung der Domain zuerst gestellt hat - unabhängig davon, wer das ältere Kennzeichenrecht vorweisen kann.

Aber Achtung: Nach Antragstellung müssen innerhalb von 40 Tagen die nötigen Dokumente zum Nachweis der Inhaberschaft des Schutzrechts auf das sich die Registrierung stützt eingereicht werden. Ist dies dem Antragsteller nicht möglich, kommt der nächsplatzierte Antragsteller zum Zug.

Unser Tipp: Jetzt schon die Registrierung vorbereiten.
Alle diejenigen, die schon heute wissen, dass sie eine .eu-Domain mit einem bestimmten Domainnamen registrieren lassen möchten, sollten daher schon heute prüfen, ob sie dafür in einem Mitgliedsland der europäischen Gemeinschaft ein Schutzrecht besitzen und dies auch durch entsprechende Dokumente nachweisen können. Wer bislang noch kein Schutzrecht für seinen Wunschdomainnamen besitzt, sollte darüber nachdenken, ob er die noch verbleibende Zeit nicht für eine Markenanmeldung in einem EU-Land nutzen möchte. Unter Umständen können auf diese Weise auch Gattungsbezeichnungen als .eu-Domain sicher registriert werden, wenn dazu vorher in einem EU-Land, in dem das möglich ist, eine Markenanmeldung für die entsprechende Bezeichnung beantragt wurde.

Im Juni 2004 war ursprünglich vorgesehen, dass EURid mit der Akkreditierung der Registrare beginnen sollte. Wie bei anderen Domain-Endungen läuft auch bei .eu die Registrierung der neuen Domain-Namen nicht direkt über die Vergabestelle EURid, sondern erfolgt ausschließlich über ausgewählte Domain-Registrare, an die sich die Internetnutzer mit ihrem Registrierungswunsch wenden können.

Zeitplan noch immer ungewiss:
Momentan ist folgender Zeitplan bis zum Start der Sunrise-Period absehbar:

Noch immer sind die Verträge zwischen der EU-Kommission und EU nicht endgültig unter Dach und Fach, so dass momentan noch kein verbindlicher Termin für den Beginn der Sunrise-Period von Seiten der EURid genannt wird. Gegenwärtig ist folgender Zeitplan wahrscheinlich:

Frühestens ab Dezember 2004 kann mit der zweistufigen Sunrise Period die heiße Phase der Einführung starten und ab voraussichtlich April 2005 steht .eu dann mit dem Beginn der Live-Registrierungsphase endlich auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Auch die Höhe der Registrierungsgebühr steht heute noch nicht fest, und wird im übrigen ebenso wie bei anderen Domain-Endungen im freien Wettbewerb von Registrar zu Registrar unterschiedlich sein.

Und nochmal der Hinweis: Verbindliche Vorbestellungen von .eu-Domains sind noch nicht möglich; EURid warnt eindringlich vor kostenpflichtigen Vormerkungsangeboten.

Links: Vergaberegeln der EU-Kommission für die EU-Domains
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_162/l_16220040430de00400050.pdf

EURid - offizieller Verwalter der .eu-Domains.




 


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