Rechtsgrundlagen

  Das Internet ist schon lange kein rechtsfreier Raum mehr. Schon seit einigen Jahren gibt es in Deutschland für Internetangebote gesetzliche Regelungen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen, die jeder Webmaster oder Internetverantwortliche eines Unternehmens kennen sollte.
Teledienstegesetz (TDG)
Teledienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind. Bei Telediensten steht der einzelne Nutzer im Vordergrund. Typische Beispiele sind Online-Bankingangebote, Informationsangebote aus Datenbanken (ohne redaktionelle Aufbereitung), E-Commerceanwendungen, Freemailer etc.
Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
Mediendienste sind elektronische Verteildienste und solche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung im Vordergrund steht. Sie richten sich an die Allgemeinheit. Typische Beispiele für elektronische Mediendienste sind Online-Angebote von Tageszeitungen oder Zeitschriften und anderen Medien, elektronische Fanzines, redaktionell bearbeitete Newsdienste, Unternehmenspräsentationen etc.
Viele Onlineangebote wie z.B. Portale oder große Shops werden je nach Angebot regelmäßig Merkmale von Telediensten und Mediendiensten aufweisen und somit jeweils eine unterschiedliche Zuordnung erfordern.
Aber: Die gesetzlichen Regelungen im TelediensteG des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag haben einen im Wesentlichen gleichen Wortlaut. Eine Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten findet nur statt, da Mediendienste laut Grundgesetz der Regelungskompetenz der Länder unterliegen und für Teledienste der Bund zuständig ist. Die Folge dieser unterschiedlichen Regelungskompetenzen sind zwei fast identische Regelwerke.
Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und Bundesdatenschutzgesetz BDSG
Das TeledienstedatenschutzG regelt die wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Onlinediensten. Es werden hier u.a. die datenschutzrechtliche Unterrichtung und die Möglichkeit der Erstellung von Nutzungsprofilen geregelt. Darüber hinaus haben die Betreiber von Tele- und Mediendiensten natürlich auch die grundsätzlichen Regelungen des BundesdatenschutzG zu beachten.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das BGB ist seit über 100 Jahren das Hausgesetz der Deutschen. Die meisten Lebenssachverhalte werden in diesem Zivilgesetzbuch umfassend geregelt. Im Zuge der großen Schuldrechtsreform, die am 01.Januar 2002 in Kraft getreten ist, finden sich im BGB nun auch die wichtigsten Regelungen zum Vertragsschluss im Internet, die bisher in Spezialgesetzen wie dem Fernabsatzgesetz geregelt wurden.
Gewerblicher Rechtschutz: Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Markengesetz (MarkenG)
Viele Inhalte, die über das Internet angeboten werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen deshalb nicht einfach kopiert, gespeichert oder für fremde Veröffentlichungen verwendet werden. Besondere Vorsicht ist auch immer bei der Verwendung von fremden Kennzeichnungen und Marken gegeben.
Wettbewerbsrecht
Unternehmen haben zugunsten der Wettbewerber eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Immer häufiger werden die Onlineauftritte von Unternehmen zum Ausgangspunkt von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch nach dem Fall des Rabattgesetzes müssen Anbieter von Waren und Dienstleistungen bei der Auszeichnung von Preisen besondere Vorschriften beachten.
Strafgesetzbuch (StGB) und Jugendschutzgesetze (JSchÖG)
Durch die Veröffentlichung bestimmter Inhalte im Internet können u.U. auch Straftatbestände verwirklicht werden. Besondere Vorsicht sollte man vor allem bei Inhalten, die eine pornografische oder extrem politische Tendenz aufweisen walten lassen, wenn man vermeiden will sich strafbar zu machen. Auch Beleidigungsklagen kommen aufgrund von Online-Veröffentlichungen immer häufiger vor. Um sich zu informieren, welche Inhalte problematisch sein könnten geben das StGB und das JSchÖG genaue bestimmungen vor.
 



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