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22. DEZEMBER 2001
Moderner Rechtsrahmen für E-Commerce in Deutschland:
Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft
Am 21. Dezember 2001 trat das Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft. Es enthält wichtige Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG). Das EGG setzt den wesentlichen Teil der EU E-Commerce-Richtlinie in Deutschland um.

Mit dem Herkunftslandprinzip gilt für in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten Binnenmarkt. Die Verbraucher können damit zukünftig sicher sein, im elektronischen wie im traditionellen Geschäftsverkehr die gleichen rechtlichen Standards vorzufinden.

Darüber hinaus wurde die in Deutschland bisher schon geltende Zulassungsfreiheit und Haftungsprivilegierung für Diensteanbieter gemeinschaftsweit vereinheitlicht: Diensteanbieter werden auch in Zukunft von der Verantwortung für Vorgänge freigestellt, die sie nicht kennen und technisch nicht beeinflussen können.

Gleichzeitig modernisiert das EGG den elektronischen Mediendatenschutz für Teledienste. Der Datenschutz ist ein herausragender Wettbewerbsfaktor und Qualitätserweis für die Unternehmen und eine essentielle Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher in die neuen Dienste. Das TDDSG schafft die Voraussetzungen, unter denen Anbieter von Telediensten die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer in fairer Weise wirtschaftlich nutzen können. Die neuen Bestimmungen dienen der Klarstellung und einem transparenteren Aufbau des Gesetzes und werden zu einer besseren Handhabung des Gesetzes führen. Insbesondere werden die Instrumente für eine elektronische Einwilligung des Nutzers in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten so gestaltet, dass eine breite Anwendung dieses Instruments im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet wird.

Das EGG folgt der Reform des Rechts der elektronischen Signaturen, das die Voraussetzung für einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr bildet. Es wurde mit dem neuen Signaturgesetz und der neuen Signaturverordnung europaweit vereinheitlicht. Zugleich wurden die Formvorschriften des Privatrechts so angepasst, dass mit Hilfe einer gesetzlichen elektronischen Signatur auch rechtsverbindlich gehandelt werden kann. Damit ist eine rechtliche Gleichbehandlung des elektronischen Geschäftsverkehrs gegenüber der traditionellen Schriftform sichergestellt.

In naher Zukunft wird darüber hinaus auch der Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen Bereich möglich sein. Damit wird dem Bürger ermöglicht, auch mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren. Dies wird eine Vielzahl von Behördengängen entbehrlich machen.
Um den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu bringen, ist auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft zunehmend gefordert, z.B. durch die Einführung von Gütesiegeln, der Aufstellung von Verhaltenskodizes und der Entwicklung von Verfahren zur alternativen Streitschlichtung.

Quelle: Pressemitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums
 


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