


















|

| |
Auswirkungen des neuen Wettbewerbsrechts auf das Online-Marketing

Zum 08.Juli 2004 ist die Neufassung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten.
Abgesehen von der Abschaffung des Sonderveranstaltungsrechts, also
des Verbots von Sonderverkaufsaktionen wurden die wichtigsten Prinzipien
des bestehenden Wettbewerbsrechts auch im neuen Gesetz weitestgehend übernommen,
wenngleich die systematische Ordnung der Vorschriften wesentlich
geändert wurde. Im neugefassten Gesetz finden sich aber auch einige
Vorschriften, die für das Direkt-Marketing relevant sind.
Vorschriften zur Telefon, Telefax und E-Mailwerbung
Neu aufgenommen ins Gesetz wurde § 7 mit der Überschrift „Unzumutbare
Belästigung“. Darin wurden die Grundsätze der Rechtsprechung
des BGH zu Telefon-, Telefax- und E-Mail- Werbung sowie zur Werbung
mittels SMS gesetzlich normiert.
Inhaltlich hat sich bei der Telefon-Werbung allerdings nichts geändert.
Sie ist gegenüber Verbrauchern nur bei Vorliegen derer Einwilligung
erlaubt. Bei Gewerbetreibenden reicht auch die „mutmaßliche
Einwilligung“ aus. Von einer mutmaßlichen Einwilligung kann
aber nur ausgegangen werden, wenn zwischen dem angebotenen Produkt
und dem Tätigkeitsbereich des Gewerbetreibenden ein inhaltlicher
Bezug hergestellt werden kann.
Bei Telefax- und E-Mail-Werbung muss ausdrücklich eine Einwilligung
des Adressaten für diese Art der Werbung vorliegen.
Für E-Mail Werbung gibt es aber noch eine wichtige Ausnahme,
die im Rahmen von Online-Markteingmaßnahmen genutzt werden kann.
Hat der Unternehmer die E-Mail-Adresse durch eine Bestellung erhalten,
so darf er dem Kunden eine Werbemail für ähnliche Produkte
zu schicken. Hat der Kunde z. B. in einem Onlineshop Bücher bestellt,
so darf der Shopbetreiber ihm eine WerbE-Mail für weitere Bücher
senden, die für ihn interessant sein könnten. Achtung: Weitere
Voraussetzung ist, dass dieser bei jeder WerbE-Mail darauf hinweist,
dass der E-Mail Empfänger dieser Werbeart widersprechen kann.
Wer als Unternehmer seine Kunden über dieses Recht im Ungewissen
lässt, der verwirkt sein Recht, solche E-Mail-Adressen für
Direktmarketing zu nutzen.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit den neuen Regelungen für
das so genannte „Opt-in“-Prinzip entschieden: Damit wird
die Zulässigkeit von Direkt-Werbemaßnahmen im von einer
vorherigen Einwilligung des Empfängers abhängig gemacht.
Gewinnabschöpfungsanspruch
Der Gewinnabschöpfungsanspruch, der unter § 10 in das Gesetz
aufgenommen wurde ist ein vollkommenes Novum im deutschen Wettbewerbsrecht.
Mit dieser Vorschrift wird als zusätzliche Sanktion bei einer
Wettbewerbsverletzung die Abführung des Gewinns, der durch wettbewerbswidrige
Maßnahmen auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern erzielt wurde,
vorgeschrieben.
|
|

| Neue Referenz: www.sicherer-
pferdetransport.de
Die erfolgreiche deutsche Olympia-Siegerin
im Dressur-Reiten, Ulla Salzgeber bekam im Rahmen der AL-KO
Fahrzeugtechnik eine eigene Webseite: „Fahrsicherheit
beim Pferdetransport“.
|
| PlusParts 2.0 überzeugt mit vollständig überarbeitetem
Backoffice
Das intelligente Online-Ersatzteilsystem
PlusParts aus dem Hause Bokowsky+Laymann, wartet in der Programmversion
2.0 mit einem runderneuerten Backoffice auf.
|
| Zwei
neue Gerichtsurteile zum Thema Internet-Recht
Was muss eigentlich im Impressum
stehen und warum Spam gegen die guten Sitten des Wettbewerbs
verstößt.
|
|
Neue Toplevel-Domain .eu - jetzt Registrierung vorbereiten.
Wollen sie eine ".eu" Domain
Ihr eigen nennen? Dann bereiten sie rechtzeitig ihre Registrierung
vor.
|
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|


 |
Abkürzungen häufig verwendeter Redewendungen wie: asap...
Mustervorlage für ein Online-Dokument, das bereits...
Point to Point Protocol. Gebräuchlichstes Protokol...
|
 |
|
|
 |
|
 |

 

 |
Das neue Gesetz im Volltext
|
 |
 |

|