Garantiebedingungen

Die Garantiezeit von 6 Monaten für ein Neugerät beginnt mit dem Kaufdatum auf der Rechnung des Endkunden, spätestens jedoch 4 Monate nach Lieferung durch Telesys an den Handelspartner (Lagerzeit). Es handelt sich dabei um eine Teilgarantie.
Als Garantienachweis erkennen wir nur den Kassenbon oder dessen Kopie an. Handelsübliche Quittungsbelege finden auch bei Telesys keine Anerkennung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
  • Verschleißteile (Batterien, Akkumulatoren, Tastaturen, äußere Teile der Geräte)
  • Schäden auf Grund unsachgemäßer Behandlung (Fremdeingriff, Nässeschäden, Überspannungsschäden, nachweisbar gefallene Geräte, mechanische Beschädigungen durch Gewaltanwendung)

Die Preise für kostenpflichtige Reparaturen bzw. Austausch entnehmen Sie bitte den Austausch-Preisen.
Telesys ist berechtigt, wenn ein bestimmter Gerätetyp zum Austausch nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, gegen ein gleichwertiges Gerät eines anderen Typs auszutauschen.
Es gelten die AGB der Firma Telesys GmbH.

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