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Dieses Dokument ist eine Kopie der TELESYS Kundeninformation 07/97. Wenn Sie als Händler TELESYS-Produkte führen, haben Sie diesen Text bereits in gedruckter Form von uns zugesandt bekommen.
Serviceabwicklung und Servicebedingungen der Firma Telesys GmbH ab dem 01.10.1997
Zur weiteren Verbesserung der Kundenzufriedenheit hat sich die Firma Telesys GmbH entschlossen, den Service weiter zu verbessern. Garantie- und Reparaturleistungen werden ab dem 01.10.1997 über entsprechende Hotlines der Telesys GmbH direkt mit dem Endkunden abgewickelt. Es wird ein 48h- Vorabaustauschservice angeboten (Abwicklung: Siehe 2.) Reparaturannahmen durch den Handelspartner sollten nur dann erfolgen, wenn der Endkunde darauf besteht, die Serviceabwicklung über den Händler seines Vertrauens vornehmen zu lassen. (Abwicklung: Siehe 3.)
Im Servicefall ruft der Endkunde eine der folgenden Hotline-Nummern an:
0180 522 93 93 oder Bei Anruf dieser Nummern wird zunächst eine telefonische Fehlerdiagnose erfolgen, um eventuelle Bedienungs- und Anschlußfehler weitestgehend auszuschließen. Sollte tatsächlich ein Defekt des Gerätes erkannt werden, wird dafür gesorgt, daß der Endkunde innerhalb von 48 Stunden ein neuwertiges Austauschgerät erhält. Der Lieferung liegen alle wichtigen Hinweise zur Rücksendung sowie ein originaler, von uns bearbeiteter Posteinlieferungsschein bei. Dabei hat der Endkunde auf folgendes zu achten:
3.1 Unterstützung des Endkunden bei der Abwicklung
3.2 Einsendung des Defektgerätes über den Händler Der Händler nutzt das Faxblatt lt. Anlage. Dieses ist vollständig auszufüllen und an Telesys zu senden. Auch in diesem falle wird ein Garantienachweis erwartet (siehe auch Garantiebedingungen). Eventuell anfallende Kosten hat der Händler zu tragen. Kostenpflichtige Zusendungen erfolgen prinzipiell per Nachnahme. Die Unterstützung des Endkunden bei der Abwicklung des Gerätetausches stellt stellt eine unentgeltliche Serviceleistung des Handelspartners gegenüber dem Endkunden dar und wird von Telesys, auch im Gewährleistungsfall, nicht vergütet.
Die Garantiezeit von 6 Monaten für ein Neugerät beginnt mit dem Kaufdatum des Endabnehmers, spätestens jedoch 4 Monate nach Lieferung durch Telesys an den Handelspartner (Lagerzeit). Es handelt sich dabei um eine Teilegarantie. Als Garantienachweis erkennen wir nur den Kassenbon oder dessen Kopie an. Handelsübliche Quittungsbelege finden keine Anerkennung. Ein Austausch des Gerätes während der Garantiezeit verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Von der Garantie sind ausgeschlossen:
Sollte ein bestimmter Gerätetyp zum Austausch nicht mehr zur Verfügung stehen, ist Telesys berechtigt das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät eines anderen Typs auszutauschen. Es gelten die AGB der Firma Telesys GmbH
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