Dieses Dokument ist eine Kopie der TELESYS Kundeninformation 07/97. Wenn Sie als Händler TELESYS-Produkte führen, haben Sie diesen Text bereits in gedruckter Form von uns zugesandt bekommen.


Kundeninformation Stand 07/97

Serviceabwicklung und Servicebedingungen der Firma Telesys GmbH ab dem 01.10.1997


1. Grundsätze

Zur weiteren Verbesserung der Kundenzufriedenheit hat sich die Firma Telesys GmbH entschlossen, den Service weiter zu verbessern.

Garantie- und Reparaturleistungen werden ab dem 01.10.1997 über entsprechende Hotlines der Telesys GmbH direkt mit dem Endkunden abgewickelt. Es wird ein 48h- Vorabaustauschservice angeboten (Abwicklung: Siehe 2.)

Reparaturannahmen durch den Handelspartner sollten nur dann erfolgen, wenn der Endkunde darauf besteht, die Serviceabwicklung über den Händler seines Vertrauens vornehmen zu lassen. (Abwicklung: Siehe 3.)


2. Serviceabwicklung mit dem Endkunden

Im Servicefall ruft der Endkunde eine der folgenden Hotline-Nummern an:

0180 522 93 93 oder
0180 521 21 94

Bei Anruf dieser Nummern wird zunächst eine telefonische Fehlerdiagnose erfolgen, um eventuelle Bedienungs- und Anschlußfehler weitestgehend auszuschließen. Sollte tatsächlich ein Defekt des Gerätes erkannt werden, wird dafür gesorgt, daß der Endkunde innerhalb von 48 Stunden ein neuwertiges Austauschgerät erhält.

Der Lieferung liegen alle wichtigen Hinweise zur Rücksendung sowie ein originaler, von uns bearbeiteter Posteinlieferungsschein bei. Dabei hat der Endkunde auf folgendes zu achten:

  • Die Rücklieferung des Defektgerätes hat innerhalb von 8 Tagen, frei Haus zu erfolgen.
  • Die Kopie des Kaufbeleges (Kassenbon) dient als Garantienachweis (siehe auch 4.: Garantiebedingungen).
  • Der Kunde behält alle Zubehörteile (Akku, Bedienungsanleitung, Anschlußschnüre usw.) und bekommt demzufolge auch nur ein "nacktes" Gerät zugesandt.
  • Es ist die mitgelieferte Verpackung zur Rücksendung zu nutzen.
Die gesamte Reparaturabwicklung, einschließlich eventuellen Rechnungen, erfolgt zwischen Telesys und dem Endkunden. Kostenpflichtige Zusendungen erfolgen prinzipiell per Nachnahme.


3. Serviceabwicklung über den Handelspartner (Ausnahmefall)

3.1 Unterstützung des Endkunden bei der Abwicklung
Der Handelspartner nimmt, möglichst im Beisein des Kunden, Kontakt mit der Telesys-Hotline auf, wobei die Verfahrensweise wie unter Punkt 2 beschrieben erfolgt. Nach Mitteilung der Kundendaten wird die weitere Abwicklung zwischen Telesys und dem Endkunden erfolgen.

3.2 Einsendung des Defektgerätes über den Händler
Sollte der Kunde auf eine Abwicklung über den Händler seines Vertrauens bestehen, wird wie folgt verfahren:

Der Händler nutzt das Faxblatt lt. Anlage. Dieses ist vollständig auszufüllen und an Telesys zu senden. Auch in diesem falle wird ein Garantienachweis erwartet (siehe auch Garantiebedingungen).

Eventuell anfallende Kosten hat der Händler zu tragen.

Kostenpflichtige Zusendungen erfolgen prinzipiell per Nachnahme.

Die Unterstützung des Endkunden bei der Abwicklung des Gerätetausches stellt stellt eine unentgeltliche Serviceleistung des Handelspartners gegenüber dem Endkunden dar und wird von Telesys, auch im Gewährleistungsfall, nicht vergütet.


4. Garantiebedingungen

Die Garantiezeit von 6 Monaten für ein Neugerät beginnt mit dem Kaufdatum des Endabnehmers, spätestens jedoch 4 Monate nach Lieferung durch Telesys an den Handelspartner (Lagerzeit). Es handelt sich dabei um eine Teilegarantie.

Als Garantienachweis erkennen wir nur den Kassenbon oder dessen Kopie an. Handelsübliche Quittungsbelege finden keine Anerkennung.

Ein Austausch des Gerätes während der Garantiezeit verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit.

Von der Garantie sind ausgeschlossen:

  • Verschleißteile (Batterien, Akkumulatoren, Tastaturen, äußere Teile der Geräte)
  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung (Fremdeingriff, Nässeschäden, Überspannungsschäden, nachweisbar gefallene Geräte, mechanische Beschädigungen durch Gewaltanwendung)
Die Preise für kostenpflichtige Reparaturen bzw. Austausch entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Sollte ein bestimmter Gerätetyp zum Austausch nicht mehr zur Verfügung stehen, ist Telesys berechtigt das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät eines anderen Typs auszutauschen.

Es gelten die AGB der Firma Telesys GmbH



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